Du hast Interesse daran, eines unserer Wohnmobile zu mieten? Dann melde dich doch über das Anfrage-Formular bei uns.
Hier kannst du unverbindlich deine Reise anfragen. Wir freuen uns über deine Anfrage und melden uns dann zeitnah bei dir!
1. Mietvertrag
Vertragspartner bei Vertragsabschluss sind der in der schriftlichen Ausfertigung des Mietvertrages genannte Mieter und Vermieter.
2. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrer gelenkt werden. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, ferner müssen Sie seit einem Jahr im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Die gültige Fahrerlaubnis muss bei der Übernahme vorgelegt werden.
3. Mietpreis
Es gelten die in der jeweils gültigen Mietpreisliste aufgeführten Preise. Die Mietpreise schließen ein:
Die Servicepauschale von 90,- € wird unabhängig von der Anzahl der Miettage berechnet und schließt folgende Leistungen ein:
4. Zahlungsweise
Bei Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter sofort eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises an den Vermieter zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn an den Vermieter zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen ab 4 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig.
5. Kaution
Die Kaution von 1000,- Euro sind bei Übergabe in bar zu Hinterlegen.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in voller Höhe in bar rückerstattet. Bei Versicherungsschäden wird die Selbstbeteiligung einbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen, die aus der Rückgabe des Fahrzeuges herrühren mit der Kaution zu verrechnen. Der Mieter muss für von Ihm verursachte Schäden (auch von dritten) im inneren des Mietfahrzeuges in voller Höhe aufkommen.
6. Stornierung/Rücktritt
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es wird empfohlen, ein Urlaubs-Schutz-Paket abzuschließen. Storniert der Mieter den Mietvertrag werden folgende Gebühren berechnet:
7. Bereifung
Unsere Fahrzeuge sind mit Sommerreifen ausgestattet.
Im Mietzeitraum 01. November bis 31. März muss das Winterreifensatzpaket (Preisinfo auf Anfrage) aus versicherungstechnischen Gründen dazu gebucht werden.
8. Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich:
9. Unzulässige Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:
10. Übergabe
Das Fahrzeug kann am vereinbarten Übergabetag ab 14:00 Uhr übernommen werden bzw. zum vereinbarten Termin. Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der Fahrzeugzustand von den Vertragspartnern festgehalten wird. Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt und vollgetankt (Kraftstoff+AdBlue) übergeben.
11. Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 10.00 Uhr. Das Fahrzeug gilt erst als zurückgegeben, bei persönlicher Rückgabe vom Mieter an den Vermieter. Fahrzeugabstellen ohne Abnahme des Vermieters geschieht auf eigenes Risiko. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet.
Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug innen gereinigt und vollgetankt (Kraftstoff+AdBlue) sein, sowie der Abwassertank und die Toilette müssen entleert und gereinigt sein. Bei Nichterfüllung fallen für den Mieter folgende Kosten an:
12. Ersatzfahrzeug
Kann das gebuchte Fahrzeug im Zeitraum nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen.
13. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Beschädigungen
Der Mieter hat nach einer eigen- oder fremdverschuldeten Beschädigung im/am Fahrzeug umgehend Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und diesen über die Beschädigung in Kenntnis zu setzen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob das Fahrzeug aus Reparatur- und Instandsetzungsgründen vor dem vereinbarten Mietende zurückgenommen werden muss. Bilder der Beschädigung(en) können unter der Mobilnummer 0178 – 6591084 per Whatsapp übermittelt werden.
Ebenso hat er nach einem Unfall, Brand Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen so haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu übermitteln. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.
14. Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihren erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht des Firmensitzes des Vermieters.
16. Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
• Übergabeeinweisung
• Endreinigung außen
• 1 x 11 kg Gasfüllung
• Toilettenchemie
• Campingmöbel
• Geschirr, Besteck, Pfanne und Töpfe
• Auffahrkeile
• Kabeltrommel
• Wasserschlauch
• CEE Adapter
• Gasgrill
• Kaffeemaschine